Wir Bahnen Zukunft

Verantwortlich:

Tilo Barthel 

Kontakt:

Post- und Büroanschrift:
Postfach 450011
53344 Alfter

Firmensitz:
Lok-Buster GmbH
Alter Markt 24
06108 Halle

Registereintrag:

Lok-Buster GmbH Ausbildung, Logistik
HR- Stendal HRB 33924

Umsatzsteuer-ID:

DE349446720

Steuernummer:

079 / 113 / 03080

 AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lok-Buster GmbH


§ 1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Rechtsgeschäfte und Aus- und Weiterbildungsverträgen zwischen der Lok-Buster GmbH und deren Kunden und Teilnehmer und können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinba- rung getroffen ist, gelten ausschließlich die Bedingungen von Lok-Buster GmbH. Andere Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Lok-Buster GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Lok-Buster GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbeziehungen finden dann Anwendung, es sei denn sie sind unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden oder Teilnehmers für diesen unzumutbar.


§ 2 Vertragsschluss


Die Darstellung des Portfolios der Lok-Buster GmbH stellt kein rechtlich bindendes Ange- bot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Vertragsabschluss dar. Die Lok-Buster GmbH bietet sowohl qualifizierte Aus- und Weiterbildungen in vielen Bereichen des Eisenbahnbetriebes, Personalvermittlung auf der Grundlage des AÜG sowie Qualitätsmanagement an.


Sowohl für die Aus- und Weiterbildungsverträge zwischen dem Kunden oder Teilnehmer als auch der Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und den Verträgen über die Implementierung eines Qualitätsmanagements sowie aller anderen Geschäftsbeziehungen gilt die Schriftform. Die entsprechenden Verträge kommen erst mit Abgabe der Annahmeerklä- rung durch die Lok-Buster GmbH, sofern eine Warenlieferung zu Grunde liegt, auch mit Lieferung zustande. Die Abgabe einer Eingangsbestätigungs-E-Mail stellt ausdrücklich noch keine auf die Annahme eines Angebotes gerichtete Willenserklärung dar.


Der Umfang der von der Lok-Buster GmbH zu erbringenden Leistung wird ausschließlich durch die schriftliche Angebotsannahme / Auftragsbestätigung nebst Anlagen abschlie- ßend bestimmt. Bei jeder Änderung, welche von den Vertragsparteien veranlasst wird, erfolgt eine aktualisierte Auftragsbestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Lok-Buster GmbH und dem Kunden oder Teilnehmer zur Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Bedingungen abschließend bestimmt. Münd- liche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages oder der Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Lok-Buster GmbH.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen


Alle mit Preisliste (Stand 01. März 2022) offerierten Preisangebote sind freibleibend. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise in Euro. Bei Aufträgen in ausländischer Währung gelten die im Vertrag angegebenen Währungspreise. Die Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.


Bei Leistungserbringung und Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde / Teilnehmer zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatz- steueridentifikationsnummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Leistungs- oder Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behält sich die Lok-Buster GmbH die Berechnung der jeweilig geltenden Umsatzsteuer vor.


Die Lok-Buster GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preise nach Abschluss des Vertra- ges entsprechend zu ändern, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und der jeweiligen Lieferung Kostenänderungen eintreten, deren Entstehen die Lok-Buster GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von der für die Lok-Buster GmbH geltenden Vergütungstarifverträge oder maßgeblicher gesetzlicher Bestimmungen. Die hierdurch eintretenden Änderungen von Lohnkosten werden zuzüglich des üblichen Kalkulationsaufschlags weiterberechnet.


Der Auftraggeber für Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen verpflichtet sich, die von den von der Lok-Buster GmbH überlassenen Mitarbeitern geleisteten Stunden auf den Tätigkeitsnachweisen rechtsverbindlich zu bestätigen.


Maßgeblich für den Zahlungserhalt ist ausschließlich die endgültige Gutschrift auf dem Bankkonto bei der Lok-Buster GmbH. Die Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug des Kunden / des Teilnehmers bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen des BGB, soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.


Gerät der Kunde / der Teilnehmer in Verzug, so ist die Lok-Buster GmbH berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von einer Woche sämtliche Forderungen gegen den Kunden / den Teilnehmer fällig zu stellen oder / und vom Vertrag zurück zu treten. Die Lok-Buster GmbH ist berechtigt, bei jeder Mahnung oder Nachfristsetzung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € für die erste Mahnung, 10,00 € für die zweite Mahnung und 20,00 € für die dritte Mahnung zu berechnen. Zusätzlich gilt die Regelung gemäß § 288 Abs. IV BGB.


Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen der Lok-Buster GmbH die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Die Lok-Buster GmbH ist dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden / dem Teilnehmer fällig zu stellen. Diese Unsicherheitsabrede erstreckt sich auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden / dem Teilnehmer. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig, es sei denn, die Parteien vereinbaren hiervon schriftlich abweichendes.


AGB Lok-Buster GmbH Stand 01. März 2022


§ 4 Bedingungen für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen



Die Durchführung der Aus- und Weiterbildungsdienstleitungen (Lehrgänge, Seminare, Unterrichtsveranstaltungen) erfolgt an dem Ort und zu den Zeiten, die die Lok-Buster GmbH rechtzeitig mit angemessener Ankündigungsfrist bekannt gibt. Die Lok-Buster GmbH ist berechtigt, Ort und Zeit der Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden oder Teilnehmers zu ändern oder Termine ganz abzusagen. Mit der Absage werden jedoch Ersatztermine angeboten. Die Durchführung der einzelnen Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen steht in alleiniger Verantwortung der Lok-Buster GmbH und der von ihr beauftragten Mitarbeiter und Dozenten.


Ein Anspruch auf die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Unterrichtsveranstaltungen durch bestimmte Mitarbeiter und Dozenten besteht nicht. Den Wechsel angekündigter Mitarbeiter oder Dozenten berechtigt den Kunden oder Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der vereinbarten Lehrgangsgebühr oder zum Schadensersatz. Gleiches gilt für den Wechsel der Lehrgänge nach Ort und Zeit, soweit Ersatztermine angeboten werden.


Der Kunde oder Teilnehmer erkennt mit Abschluss des Ausbildungs- und Weiterbildungsvertrages die Hausordnung der Lok-Buster GmbH und das Recht zur Ausübung des Hausrechts während der Durchführung der Aus- und Weiterbildungsdienstleistung an. Der Kunde oder Teilnehmer wird zu Beginn seiner Aus- und Weiterbildung in einer Einführungsveranstaltung über Verhalten, Ablauf und die Hausordnung eingewiesen und belehrt.


§ 5 Bedingungen für die Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen


Die Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen geschieht auf der Grundlage gesetzlichen Regelungen, insbesondere denen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ÄÜG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verfassten Normen, und den zwischen den Parteien verfassten vertraglichen Bestimmungen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV).


Insoweit verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften gegenüber unserer Mitarbeiter im Betrieb des Kunden. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, unsere Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gem. § 12 Abs. 2 ArbSchG über die in seinem Betrieb und dem jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, insbesondere den Mitarbeitern die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen und sich fortlaufend davon zu überzeugen, dass alle am Arbeitsplatz des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, sowie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert ist. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Kunden sichergestellt. Arbeitsunfälle sind uns sofort anzuzeigen. Ein meldepflichtiger Unfall wird vom Kunden mit der Lok-Buster GmbH gemeinsam untersucht. Meldepflichtige Unfälle sind mittels der Unfallanzeige unverzüglich der Berufsgenossenschaft zu melden. Von der Lok-Buster GmbH werden sicherheitstechnischen Kontrollen am Tätigkeitsort regelmäßig durchgeführt; dabei gestattet der Kunde der Lok-Buster GmbH den Zugang zu den jeweiligen Arbeitsplätzen.


Ferner versichert der Kunden, Mehrarbeit nur dann anzuordnen und zu dulden, soweit dies für seinen Betrieb nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist. Eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehrarbeit liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und ist vom ihm einzuholen.


Verstöße des Kunden gegen Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie gegen die der Arbeitssicherheit dienenden Bestimmungen berechtigen die Lok-Buster GmbH zur außerordentlichen Kündigung des AÜV. Ebenso berechtigen Fälle, in denen die Arbeits- leistung im Kundenbetrieb beispielsweise auf Grund von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt unmöglich geworden ist, zur außerordentlichen Kündigung des AÜV.


§ 6 Haftung


Die Lok-Buster GmbH haftet nur in Fällen, in denen ihr, einem gesetzlichen Vertreter, einem Mitarbeiter oder einem Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Vorstehendes gilt nicht, soweit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten liegen vor, wenn sich die Haftungsfreizeichnung auf eine Pflicht bezieht, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine weitere Haftung – aus welchen Rechtsgründen auch immer – ist ausgeschlossen.


Unabhängig von der Anspruchsgrundlage haftet die Lok-Buster GmbH für Sach- und Vermögensschäden sowie für Personenschäden nur im Rahmen der insoweit bestehen- den Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt pauschal für Personen- und Sachschäden 10 Mio. €. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist (z.B. Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung, Risikoausschluss), tritt die Lok-Buster GmbH mit eigenen Ersatzleistungen mit einer Höchstgrenze bis zum Selbstbehalt aus der Betriebshaftpflichtversicherung ein.


Die Lok-Buster GmbH haftet auch nicht für einen bestimmten Tätigkeitserfolg unserer Mitarbeiter. Ferner übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch die Mitarbeiter bei Ausführung ihrer Tätigkeit verursacht werden. Insbesondre ist, soweit unsere Mitarbeiter mit Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen beraut werden, eine Haftung der Lok-Buster GmbH ausgeschlossen.

Für Teilnehmer von Aus- und Weiterbildungslehrgängen gilt, dass diese für die Zeit gesetzlich unfallversichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jeden Unfall umgehend zu melden.


AGB Lok-Buster GmbH Stand 01. März 2022



§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung, Abtretung


Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden oder Teilnehmer nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung, auf die die Rechte gestützt werden, ist rechtskräftig festgestellt oder von der Lok-Buster GmbH schriftlich anerkannt. Die Abtretung einer Forderung gegen die Lok-Buster GmbH, egal welcher Art, an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Lok-Buster GmbH gestattet.


§ 8 Datenschutz


Die Lok-Buster GmbH benötigt für die Durchführung und Abwicklung aller Verträge personenbezogene Daten wie z.B. Namen, Adressen, Telefonnummer, E-Mail Adressen etc. Diese Daten werden von der Lok-Buster GmbH ausschließlich dazu verwendet, die Leistung ordnungsgemäß zu erfüllen. Hierzu ist es je nach Leistung auch erforderlich, dass die Daten an Handels- oder Dienstleistungspartner weitergegeben werden. Der Kunde oder Teilnehmer hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten soweit diese nicht mehr für die Auftragsabwicklung benötigt werden oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Die Lok- Buster GmbH garantiert die Sicherheit und den Schutz aller persönlichen Daten und die strengste Einhaltung aller Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).


§ 9 Widerrufsbelehrung


Sofern der Kunde / der Teilnehmer Verbraucher gemäß § 13 BGB ist und die vertragliche Beziehungen zur Lok-Buster GmbH die Lieferung von Ware und / oder die Erbringung von Dienstleistungen beinhaltet, die unter den Voraussetzungen des § 312 BGB oder § 312 b BGB begründet worden ist, und dem Vertragspartner hieraus ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zusteht, wird auf Folgendes hingewiesen


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die


Lok-Buster GmbH


Alter Markt 24, 06108 Halle Tel.: +49 (0) 162 139 7591


Fax: +49 (0) 392077-60026


E-Mail: t.barthel@lok-buster.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs- rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns


Lok-Buster GmbH


Alter Markt 24, 06108 Halle Tel.: +49 (0) 162 139 7591


E-Mail: t.barthel@lok-buster.de


zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rück- sendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkom- men, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Ausschluss des Widerrufsrechtes


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen


  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,


  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,


  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde


Ende der Widerrufsbelehrung



AGB Lok-Buster GmbH Stand 01. März 2022


§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel


Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Lok-Buster GmbH und dem Kunden oder Teilnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Im Verkehr mit Endverbrauchern ist auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Lok-Buster GmbH vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand aller sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Lok-Buster GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde oder Teilnehmer Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Europäischen Union hat. Eine Klage am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden oder Teilnehmers behält sich die Lok-Buster GmbH.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die weiteren Bedingungen bleiben unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem Gewollten nach Sinn und wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Lok – Buster GmbH


1.Geltungsbereich

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich diese ALB, soweit im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmung des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


2.Leistungsvertrag, Einzelverträge

2.1.  Grundlage für die von uns zu erbringenden Leistungen ist ein mit dem Kunden schriftlich abzuschließender Leistungsvertrag.


2.2.  Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leistungsdaten, die für den Abschluss von Einzelverträgen, insbesondere Verträgen über Schulungen und Prüfungen, erforderlich sind (z.B. Hotelkosten, Kosten für Unterlagen, Entgelt, Überstunden, Fahrtkosten)


2.3.   Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und unsere Annahme zustande.


3. Leistungserbringung durch Subunternehmer

Wir setzen zur Leistungserbringung Subunternehmer ein. Eine gesonderte Information erfolgt hierzu nicht.


4. Entgelte, Rechnungsstellung, Aufrechnungsverbot


4.1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der aktuell gültigen Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19%. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir die jeweiligen gesetzlichen Zinsen verlangen.


4.2. Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


4.3. Es gelten die mit dem Kunden vereinbarten Regeltagessätze. Die Mindestabnahme beträgt hierbei 8 Stunden. Überstunden dürfen nicht an Folgetagen mit weniger Stunden ausgeglichen werden.


4.4. Die Regelarbeitszeit des Geschäftsführers und von Dozenten ist von 08:00 – 16:30 Uhr. Andere Zeiten müssen gesondert verhandelt werden.



4.5. Bei Mehrarbeit gelten folgende Stundensätze:

Überstunden Satz je Stunde in Euro
über 8.-10. Stunde 85 €/h
über 10.-12. Stunde 150 €/h
über 12 Stunden 270 €/h

4.6. Für kurzfristige Bestellungen gelten folgende Sätze (Mindestabnahme 8 Stunden)

Zeit vor Auftrag in Stunden Stundensatz in Euro
48-36 85
36-24 100
24-12 150
unter 12 185

Kurzfristig abgesagte Leistungen werden mit dem oben genannten Stundensätzen ebenfalls geltend gemacht.


5. Haftung
Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grobfahrlässiges Verhalten bzw. durch Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit begründet werden oder wir nicht aufgrund sonstiger zwingender Rechtsvorschriften Haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche jeder Art gegen uns, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Schäden, welche wegen nicht ordnungsgemäßer Einweisung durch den Kunden bzw. durch Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht entstehen werden durch unsere Firma nicht gezahlt, sondern zur Anzeige gebracht.


Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den Regelungen des HGB in der jeweils gültigen Fassung.


Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens zu geben.


6. Höhere Gewalt
6.1. Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in der Macht der Vertragspartner liegt, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verfügungen von hoher Hand, entbinden den betroffenen Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen.


6.2. Der betroffene Vertragspartner wird den anderen umgehend über die voraussichtliche Dauer und den Umfang der Störung informieren und alle zumutbaren Maßnahmen für eine rasche Beseitigung der Störung ergreifen. Der betroffene Vertragspartner wird sich bemühen, ausgefallene Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten nachzuholen.


6.3. Unsere Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung entstanden sind, ist ausgeschlossen.


7. Gerichtsstand, anwendbares Recht
7.1. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand Halle (Saale) oder nach unserer Wahl der Sitz des Kunden.


7.2. Es gilt das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebende Recht der Bundesrepublik Deutschland.


8. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen bei der Durchführung der miteinander vereinbarten Verträge bekannt gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nur zum Zwecke der Leistungserbringung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, sofern beide Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich zustimmen. In dem Fall sollte sich eine Vertragspartei bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter bedienen, ist diesen die entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtung aufzuerlegen. Die Parteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung dieses Vertrags für weitere zwei Jahre hinaus.

Die ALB der Lok-Buster GmbH treten ab 01.03.2022 in Kraft.

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